Interview mit einem Experten aus der Bewährungshilfe Aschaffenburg

Am Freitag, den 10.02.2012, hatte Frau Gödert im Rahmen ihres GSE-Unterrichts in den 6. Klassen zum Thema „Gewalt und Konflikte" einen Experten zu einem Interview eingeladen. Herr Pospischil ist als Bewährungshelfer am Landgericht Aschaffenburg tätig.

Gerade das Expertengespräch war von großer Bedeutung, weil direkt aus erster Hand Informationen zu diesem Themengebiet eingeholt werden konnten. Mit Hilfe eines Fragenkatalogs, den die sechsten Klassen im GSE-Unterricht mit Frau Gödert vorbereitet hatten, erhielten die Schülerinnen und Schüler einen Einblick in das Berufsfeld eines Bewährungshelfers und seine Aufgaben und Tätigkeiten.

Herr Pospischil unterstützt und begleitet so genannte Probanden (von lat. probare = der sich zu bewährende), damit sie künftig ein Leben ohne Straftaten führen können. Probanden sind also Straftäter, deren Freiheitsstrafe bzw. Jugendstrafe oder Strafarrest zur Bewährung ausgesetzt wurde. Gelingt es den Probanden, sich zu bewähren, so wird die Strafe nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen. Unter anderem ist er auch für Probanden aus Stockstadt eingesetzt.

Die Schülerinnen und Schüler waren sichtlich beeindruckt von den Tathergängen aus dem richtigen Leben, die ihnen Herr Pospischil schilderte. Ein aktuell vorgestellter Fall, bei dem ein 15-jähriger von zwei anderen Jugendlichen bedroht und erpresst wurde, ging besonders unter die Haut! Namen darf er natürlich keine nennen, da das ja unter die berufliche Schweigepflicht fällt. Die Straftaten seiner Probanden reichen von Erpressungen, Diebstählen bis sogar zum Mord. Trotz der Tatsache, dass er jeden Tag mit Menschen umgehen muss, die Straftaten begangen haben und eigentliche negative Erlebnisse in unsere Welt erzeugen, mache er seine Arbeit gerne. Sie ist einfach nicht langweilig (Ohne Frage!?) und seine Zeit kann er auch individuell einteilen. Sichtlich beeindruckt hat die Schüler auch die Tatsache, dass es zum Beispiel fest gelegte Zeiten als gesetzliche Vorschrift (= Jugendschutzgesetz) gibt, zu denen man als Kind und/oder Jugendlicher abends noch allein ohne Begleitung unterwegs sein darf. Mache ich mich oder meine Eltern sich strafbar? Ohje?! das müssen wir auch noch einmal überprüfen!

Nach 1 ½ Sunden Interviewzeit verabschiedeten und bedankten sich die Klassen 6a und 6b von dem Experten. Das war sicherlich ein Erlebnis, das nachhaltig wirkt und hilft, das eigene Verhalten stets zu überprüfen. Auch einfache Taten, die „im Spaß" begingen, können verheerende Folgen bringen.

Hier noch einmal das Jugendschutzgesetz und seine wichtigsten Bestimmungen.

Was bedeutet „personensorgeberechtigte Person"?

Eine personensorgeberechtigte Person hat die Personensorge alleine oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches übernommen. Im Allgemeinen sind das die Eltern.

Was bedeutet „erziehungsbeauftragte Person"?

Eine erziehungsbeauftragte Person nimmt mit der Zustimmung der Eltern zeitweise oder auf Dauer die Erziehungsaufgaben wahr. Diese erziehungsbeauftragte Person kann jede Person sein, die mindestens 18 Jahre alt ist. Wichtig ist, dass die erziehungsbeauftragte Person bei einer eventuellen Kontrolle nachweisen kann, dass sie das Kind bzw. den Jugendliche begleiten darf.

Ein Beispiel für einen solchen Nachweis finden Sie auf der Internetseite der Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen unter www.jugendschutz-niedersachsen.de.

Generell gilt: Die erziehungsbeauftragte Person ist verantwortlich für den anvertrauten Jugendlichen. Das bedeutet, dass sie sich in einer Diskothek in der Nähe des Kindes / des Jugendlichen aufhalten muss, um dessen Verhalten kontrollieren zu können.